AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gewerbe Akademie der Handwerkskammer Freiburg

§ 1 Rechtsträger, Geltungsbereich, Teilnahme
Rechtsträger ist die Handwerkskammer Freiburg, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Gewerbe Akademie der Handwerkskammer Freiburg als Veranstalter durchgeführt wer­den. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Gewerbe Akademie der Hand­werkskammer Freiburg jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zu­lassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

§ 2 Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.

§ 3 Fälligkeit der Entgelte
Die Lehrgangsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.

§ 4 Vertragsaufhebung auf Wunsch des Teilnehmers
Der geschlossene Vertrag ist vorbehaltlich eines gesetzlichen Widerrufsrechts bereits vor Lehrgangsbeginn verbindlich. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht nicht. Der Ver­anstalter ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zu einer einverständ­lichen Aufhebung des Vertrags bereit:

Lehrgänge mit einer Dauer bis zu 39 Unterrichtsstunden:
- bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn: kostenfrei
- 14 Tage vor Lehrgangsbeginn bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn: 90% des Entgeltes

Lehrgänge mit einer Dauer von 40 bis zu 240 Unterrichtsstunden:
- bis 43 Tage vor Lehrgangsbeginn: kostenfrei
- 42 Tage vor Lehrgangsbeginn bis 29 Tage vor Lehrgangsbeginn: 40% des Entgeltes
- 28 Tage vor Lehrgangsbeginn bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn: 60% des Entgeltes
- 14 Tage vor Lehrgangsbeginn bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn: 80% des Entgeltes

Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als 240 Unterrichtsstunden:
- bis 57 Tage vor Lehrgangsbeginn: kostenfrei
- 56 Tage vor Lehrgangsbeginn bis 43 Tage vor Lehrgangsbeginn: 30% des Entgeltes
- 42 Tage vor Lehrgangsbeginn bis 29 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50% des Entgeltes
- 28 Tage vor Lehrgangsbeginn bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn: 60% des Entgeltes
- 14 Tage vor Lehrgangsbeginn bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn: 70% des Entgeltes

Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des vom Teilnehmer nachgewiesenen wirtschaftlichen Nach­teils.

§ 5 Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, einen Lehrgang bis zu dessen Beginn abzusagen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn aufgrund einer niedrigen Beteiligung der Lehrgang nicht kostendeckend durchgeführt werden kann oder ein Dozent ausfällt und nicht ersetzt werden kann. Die Teilnehmer werden über die Absage unverzüglich informiert. Bereits bezahlte Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

§ 6 Organisatorische/inhaltliche Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen oder Abwei­chungen von Lehrgängen vorzunehmen, sofern die Änderungen oder Abweichungen un­ter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters den Teilnehmern zumutbar sind.

§ 7 Computernutzung
Die Teilnehmer sind verpflichtet, Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter sowie die Rechte der Handwerkskammer Freiburg als Eigentümerin der Hardware und Software zu beachten. Die Teilnehmer sind insoweit insbesondere verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzuge­ben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren sind Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Der Anschluss jeglicher externer Hardware wie z.B. Speichermedien oder Smartphones, die nicht im Eigentum der Handwerkskammer Freiburg steht, ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.

Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen sind bei jeder Anmeldung an einem Computerarbeitsplatz zu akzeptieren.

§ 8 Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungs­fremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

§ 9 Hausordnung / Internatsordnung
Der Teilnehmer hat die Hausordnung und bei Aufnahme im Internat die Internatsordnung zu befolgen.

§ 10 Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter kann Teilnehmer, die die jeweilige Lehrgangsgebühr/das jeweilige Lehr­gangsentgelt oder eine fällige Rate nicht bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme vorläufig ausschließen, bis die rückständigen Beträge beglichen sind.

Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen, falls ihm die Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Teilnehmers nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Verhalten des Teilnehmers dem Veranstalter oder anderen Teilnehmern nicht zugemutet werden kann, z.B. erhebliche Verstöße gegen die Regeln der Computernutzung, der Internetnutzung, der Hausordnung oder gegebenenfalls der Internatsordnung. Bei weniger schwerwiegenden Verstößen setzt die Kündigung aus wichtigem Grund eine schriftliche Abmahnung eines vergleichbaren Pflichtverstoßes voraus.

Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr/des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in allen vorgenannten Fallkonstellationen der Absätze 1 und 2 bestehen.

§ 11 Haftung
Die Handwerkskammer Freiburg haftet nicht für Schäden der Teilnehmer. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Teilnehmer.

§ 12 Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen der vorstehenden Allgemeinen Teilnah­mebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Hinweis auf geschlechtsneutrale Formulierung
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Formulierung, z.B. Teilnehmer/innen, verzichtet. Sämtliche Rollenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

Stand: Mai 2018

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