Weitere Förderungsmöglichkeiten

Geld vom Staat für Ihre Weiterbildung

Teilnehmer an Meisterkursen oder meisterähnlichen Qualifikationen profitieren vom sog. Aufstiegs-BAföG. Derzeit können 50% der Lehrgangsgebühren als Zuschuss gewährt werden, sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen.

Bestimmte Fachkurse können mit 30% oder 70% gefördert werden, unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Bei jedem geförderten Fachkurs profitieren Sie von einem Preisvorteil von mindestens 30 Prozent auf den angegebenen Kurspreis. Sofern Sie 55 Jahre oder älter sind, beträgt die Förderung sogar 70%. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Teilnehmer ohne Berufsausbildung ein Zuschuss in Höhe von 70% gewährt werden. Für weitere Infos sprechen Sie uns an.

Weitere Details zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Detailseiten zu den Förderinstrumenten.

Baden-Württemberg-Stipendium

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Berufstätige richtet sich an junge Berufstätige, die über eine abgeschlossene, nichtakademische Berufsausbildung verfügen und einen überdurchschnittlich guten Abschluss vorweisen können. Ein Auslandsaufenthalt kann sich bei einer nichtakademischen Karriereplanung als ausgesprochen sinnvoll erweisen, weshalb die Baden-Württemberg Stiftung jungen Berufstätigen spannende Einblicke in Arbeitsweise, Betriebsstrukturen und Führungskonzepte verwandter Branchen in anderen Ländern bietet. Mit neu erlernten Techniken und Methoden im Gepäck kehren die Stipendiatinnen und Stipendiaten in ihre Heimatländer zurück und bringen so ihre neuerworbenen Fähig- und Fertigkeiten in die Betriebe ein.

Ziel der Programmlinie ist es, baden-württembergischen und ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM einen Auslandsaufenthalt nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit in Form eines Praktikums oder einer Weiterbildung zu ermöglichen.

Bitte informieren Sie sich dazu auf der betreffenden Internetseite:

www.bw-stipendium.de


Begabtenförderung SBB

Die Förderung junger Leute in Schulen und Hochschule, in Wissenschaft und Kunst ist seit langem selbstverständlich. Nicht selbstverständlich war sie lange in der beruflichen Bildung. Die Bundesregierung hat daher 1991 die Begabtenförderung in der beruflichen Bildung eingeführt. Neben dem Weiterbildungsstipendium wurde 2008 das Aufstiegsstipendium eingeführt, welches inzwischen auch für berufsbegleitende Studiengänge angeboten wird.


Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Lebenslanges Lernen ist ein Baustein für den beruflichen Erfolg.

Begabtenförderung Berufliche Bildung – genau das Richtige für Sie!
Mit aktuell über 17.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten ist das Weiterbildungsstipendium eines der größten Stipendienprogramme überhaupt. Rund 300 Kammern und weitere Berufsbildungsstellen engagieren sich in der Umsetzung. Seit Beginn des Programms hat die Handwerkskammer Freiburg mehrere Hundert Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung aus allen Berufsgruppen in die Begabtenförderung aufnehmen können.

Neuerungen ab 1.1.2017
Die maximale individuelle Förderhöhe steigt ab Jahresbeginn 2017 auf 7.200 Euro. Das ist ein Plus von 20 Prozent. Zudem kann das Weiterbildungsstipendium künftig nicht nur für Lehrgangskosten verwendet werden, sondern auch für Prüfungskosten. Neu ist auch der „IT-Bonus“: In Zukunft können Stipendiatinnen und Stipendiaten 250 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines Computers erhalten.

Wer führt das Förderprogramm durch - Wo kann ich mich bewerben?
Zuständig für Ihre Bewerbung sind die regionalen Kammern. Sofern Sie im Bezirk der Handwerkskammer Freiburg eine Gesellenprüfung abgelegt haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre nachfolgend genannte Ansprechpartnerin:

Silke Vogt
Telefon: 0761 21800-260

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie auf der Webseite der Stiftung Begabtenförderung SBB.

Bildungszeit

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf der Webseite www.rp.baden-wuerttemberg.de/Bildungszeitgesetz