Prüfungsordnung


Die Meisterprüfung wird nach der Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen 1 und 2 der Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk vom 08.05.2007 durchgeführt.

MPO Zahntechnik zum Nachlesen bzw. Download
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Chronologie der Vorbereitungs- und Prüfungszeit

Entwurf und Genehmigung des Meisterprüfungsprojekts
Vorlage der Entwürfe zur Genehmigung durch den Meisterprüfungsausschuss; dabei prüft der Ausschuss, ob das Umsetzungskonzept dem „Auftragsbezogenen Kundenauftrag“ entspricht. Danach erfolgt die Mitteilung der Entwurfsentscheidung des Meisterprüfungsausschuss an den Prüfling, ob der Entwurf so angenommen wurde oder ob Änderungen bzw. Nachbesserungen erforderlich sind.

  1. Nach Genehmigung durch den Meisterprüfungsausschuss dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
  2. Der Entwurf sowie die Planungs- und Kalkulationsunterlagen sind für alle Teilarbeiten des Meisterprüfungsprojektes in einer Dokumentationsmappe (Meistermappe) anzulegen. Die Dokumentationsmappe in Verbindung mit den durchgeführten Teilarbeiten des Meisterprojektes wird Gegenstand des Fachgespräches sein und ist am letzten Tag der praktischen Prüfung an die Aufsicht auszuhändigen.

Beschleif- und Einrichttag:
Nach dem Beschleifen der Zahnstümpfe werden die Modelle markiert, doubliert und anschließend in die von der Meisterschule zur Verfügung gestellten Container eingelagert und von der Kommission weggeschlossen. Nach Abgabe der Modelle richtet der Prüfling seinen Arbeitsplatz ein.

Durchführung der Projektarbeiten:
Die Prüfung läuft über insgesamt neun Prüfungstage. Diese beginnen jeweils morgens um 08:00 Uhr und enden um 17:45 Uhr. Aufgrund der komplexen Arbeitsabläufe können die Mittagszeiten flexibel genommen werden. Um 16:30 Uhr endet jeder praktische Prüfungstag. Im Anschluss daran erhält der Prüfling Zeit (16:30 – 17:45 Uhr), um die Dokumentation seiner erbrachten Arbeit zu komplettieren. Dies geschieht unter Klausur in den dafür vorgesehenen Prüfungsräumen.

Das Fachgespräch und Rückgabe der Arbeiten:
Das Fachgespräch bezieht sich nur auf die Meisterprüfungsprojektarbeiten. Werden z.B. Abweichungen zwischen Entwurf und dem fertig gestellten Meisterprojekt festgestellt, wird der Prüfling dies fachlich dem Meisterprüfungsausschuss erklären müssen.

Prüfungsdauer und Bestehen des Teil 1, Fachpraxis:
(1) Die Durchführung des Meisterprüfungsprojektes soll nicht länger als neun Arbeitstage, das Fachgespräch nicht länger als 30 Minuten dauern.

(2) Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch werden gesondert bewertet. Die Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im Fachgespräch werden im Verhältnis 3:1 gewichtet. Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet.

(3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils 1 der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung.

Notebook empfohlen
Zur Bearbeitung Ihrer Unterlagen sowie zur Dokumentation empfehlen wir Ihnen den Einsatz eines Notebooks.

Weitere Informationen zur Prüfung

Sie finden weitere Informationen bei den Ausschreibungen zu Teil 1 und Teil 2, jeweils unter dem Abschnitt „Prüfung“.